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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Organisatorisches

Das Fahrlehrerteam der Fahrschule Florin AG besteht aus selbständig erwerbenden Kursleiter und Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen mit eigenen Fahrschulen. Die AGB auf der Homepage der Fahrschule Florin AG gelten für alle auf der Homepage aufgeführten Teammitgliedern. Bei einem Streitfall kann somit nicht nur die Fahrschule Florin AG, sondern auch jeder einzelnen Kursleiter, Fahrlehrer oder Fahrschule des Fahrlehrerteams Florin als Vertragspartei auftreten.

Der Kursteilnehmer oder Fahrschüler/in muss grundsätzlich seine Informationspflichten immer schriftlich erfüllen, sofern die Fahrschule Florin AG die mündliche Information nicht ausdrücklich zulässt.

Die von der Fahrschule Florin AG ausgestellten Gutscheine werden von allen Teammitgliedern entgegengenommen. Die Gutscheine die von den einzelnen Teammitgliedern ausgestellt wurden, können ausschliesslich nur bei den betreffenden Fahrlehrer/innen oder Fahrschulen eingelöst werden.

Öffentlich ausgeschriebene Kurse oder vereinbarte Fahrlektionen finden grundsätzlich immer und bei jedem Wetter statt. Bei einem Ausfall des Kursleiters/Fahrlehrers wegen Krankheit oder Unfall behält sich die Fahrschule Florin AG das Recht vor, die Fahrlektionen, Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen. Die Fahrschule Florin AG behält sich ausserdem das Recht vor, Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich weniger als 6 (sechs) Teilnehmer bei den Nothelfer- und VKU-Kursen und 3 (drei) Teilnehmer bei den Motorrad-Grundkursen angemeldet haben. Wenn die Wetterverhältnisse (Schnee oder Eis auf der Fahrbahn) einen ungefährdeten Fahrbetrieb nicht zulassen, behalten wir uns das Recht vor, die vereinbarten Fahrlektionen, Motorrad-Kursteile/Kurse zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage (nicht Verschiebung) wird das Fahrlektions- oder Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet. Schadenersatz- oder andere Forderungen bei solchen Verschiebungen oder Absagen lehnen wir vollumfänglich ab.

Versicherungen

Die Fahrschule Florin AG verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Drittpersonen sowie Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für ihre Fahrzeuge. Die Unfallversicherung ist allerdings Sache der Kursteilnehmer/Fahrschüler. In der Regel sollten alle Kursteilnehmer/Fahrschüler bereits über eine Unfallversicherung verfügen (Arbeitgeber, Krankenkasse, etc.). Der Kursteilnehmer/Fahrschüler besucht/absolviert unsere Kurse/Fahrlektionen auf eigene Gefahr. Die Motorräder der Kursteilnehmer/Fahrschüler sind beim Besuch eines Motorradkurses oder während der Absolvierung von Motorradfahrlektionen nicht von der Fahrschule Florin AG kaskoversichert. Die entsprechende Kaskoversicherung für die eigenen Fahrzeuge ist Sache der Kursteilnehmer/Fahrschüler.

Passwortgeschützter Schülerbereich

Die Daten der Fahrschüler/Kursteilnehmer werden bei der Fahrschule Florin AG durch eine SSL-Zertifizierung und Verschlüsselung sicher gesendet und gespeichert. Im persönlichen und passwortgeschützten Login-Bereich des Fahrschülers/Kursteilnehmers befinden sich alle Informationen über Fahrlektionen, Kursdaten, Nachrichten, Rechnungen und persönlichen Daten die für die Fahrausbildung oder den Kursbesuch benötigt werden (Geburts- und Lernfahrausweisdaten, etc.). Der Fahrschüler/Kursteilnehmer ist spätestens bei einer Fahrlektionsanfrage/Kursanmeldung verpflichtet, seine persönlichen Daten vollständig in seinem Login Bereich einzutragen, sie regelmässig auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nötigenfalls zu korrigieren. Papierquittungen für Bar- oder Twint-Zahlungen werden nur auf Verlangen ausgestellt. Die Bar- oder Twintzahlungen müssen jeweils von den zuständigen Fahrlehrern/Kursleitern zeitgleich in unserem System eingetragen werden. Somit können die Fahrschüler/Kursteilnehmer online in ihrem Login-Bereich unter „Dashboard/Kontoübersicht" alle Rechnungen und Zahlungen überprüfen und eine entsprechende Quittung herunterladen. Der Fahrschüler/Kursteilnehmer ist für die Eingabe, Weitergabe an Dritte und Missbrauch seiner Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) verantwortlich. Die Kosten die durch Missbrauch, fehlenden oder falschen Angaben des Kursteilnehmers entstehen, müssen vom Kursteilnehmer vollumfänglich übernommen werden.

Datenschutz / Missbrauch

Die Fahrschule Florin AG wird hiermit berechtigt, die Personaldaten der Kursteilnehmer / Fahrschülern aus gesetzlichen Gründen für mindestens 3 Jahre nach Beendigung der Ausbildung aufzubewahren, für eigene Zwecke zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden wurden (Buchhaltung / Treuhand, Versicherungen, Homepage-, oder Newsletter-Hersteller, etc.), weiterzugeben. Die Fotos oder Filme, die vor/nach und während der besuchten Kurse oder absolvierten Fahrlektionen gemacht werden, dürfen für unsere Homepage, Socialmedia oder eigenen Werbezwecke verwendet werden. Bei missbräuchlichen oder böswilligen Registrierungen und/oder Anmeldungen für unsere Kurse / Fahrlektionen in unserem passwortgeschützten Login Bereich, schulden die Verursacher der Fahrschule Florin AG vollumfänglich die gebuchten Kurskosten und zusätzlich eine Konventionalstrafe von CHF 1‘000.00/Fall. Weitere rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Fahrschule Florin AG behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Gültigkeit beginnt ab dem Tag der Veröffentlichung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Kursteilnehmern bei jeder Anmeldung im persönlichen Login Bereich jeweils gelesen und akzeptiert.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand aus Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschliesslich Baden / Aargau. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschliesslich nach schweizerischem Recht beurteilt.

Enthält diese Vereinbarung eine vor dem Gesetz nichtige oder ungültige Regelung, so hindert dies die Gültigkeit und Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Die nichtige oder unwirksame Klausel wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem Vertragsinhalt am ehesten entspricht.

AGB-Kurse (Nothelfer/VKU/Motorrad)

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Kursanmeldungen und –abmeldungen müssen aus rechtlichen Gründen zwingend vom Kursteilnehmer in seinem passwortgeschützten Login Bereich erstellt werden. Der Kursteilnehmer muss sich im Vorfeld auf unserer Homepage oder in seinem Login Bereich über die Kursdaten, den Kursort und die Telefonnummer des Kursleiters informieren. Der Kursteilnehmer wird ausserdem bei der Kursanmeldung per E-Mail mittels Kursbestätigung darüber informiert und zusätzlich 24 Stunden vor Kursbeginn per SMS oder WhatsApp an die Kursteilnahme erinnert. Das Zusenden eines Bestätigungsmails oder einer SMS/WhatsApp-Erinnerung ist eine freiwillige Dienstleistung der Fahrschule Florin AG und deshalb wird bei Nichterhalt (auch beim Erhalt im Junk-E-Mail-Ordner) die Haftung abgelehnt.

Bei Verspätungen bis maximal 15 Minuten muss der betreffende Kursleiter darüber telefonisch oder per SMS informiert werden. Kommt ein Kursteilnehmer mehr als 15 Minuten zu spät, liegt es im Ermessen des Kursleiters, ob der Kursteilnehmer vom Kurs/Kursteil ausgeschlossen wird oder den Kurs/Kursteil wiederholen muss. Die Entscheidung des Kursleiters ist abschliessend und nicht anfechtbar. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen.

Besitzt der Kursteilnehmer keinen gültigen Lernfahrausweis oder kann er ihn auf Verlangen nicht im Original (keine Kopie oder Foto) vorweisen, wird er an der Teilnahme des VKU- oder Motorradkurses aus gesetzlichen Gründen nicht zugelassen. Wir behalten uns auch in diesem Fall das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen.

Sollte ein Kursteilnehmer nicht in der Lage sein, dem Unterricht Folge zu leisten (Drogen, Alkohol, Sprache, etc.) kann der Kursleiter den betreffenden Kursteilnehmer vom Kursteil oder Kurs ausschliessen. Sollte ein Kursteilnehmer den Unterricht stören (kann bspw. sein oder unser Fahrzeug nicht genügend gut bedienen, damit er sich sicher im Strassenverkehr fortbewegen kann, etc.) oder bei groben Verstössen (Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc.) gegen Anordnungen des Kursleiters oder gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes kann der Kursteilnehmer - ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes – ebenfalls vom Kurs ausgeschlossen werden. Die Beurteilung, bzw. Entscheidung des Kursleiters ist abschliessend und nicht anfechtbar.

Die Motorrad-Grundkurse sind keine Fahrlektionen sondern Gruppenkurse und die Kursteilnehmer/Fahrschüler müssen ihre Motorräder/Roller bedienen und sich bereits im Strassenverkehr sicher fortbewegen können. Das Tragen von Motorrad-Sicherheitsbekleidung (ausser Helm) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben aber ausdrücklich empfohlen. Im Interesse der Sicherheit, sowohl für den Kursteilnehmer als auch für alle anderen am Kurs beteiligten Personen, bitten wir alle Motorrad-Kursteilnehmer angemessene Sicherheitsbekleidung zu tragen und sich an die Anweisungen unserer Instruktoren zu halten. Der Kursteilnehmer ist bei den Motorradkursen auch für die Einhaltung der geltenden Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich und garantiert der Fahrschule Florin AG, dass sein Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern (Bremsen, Reifenprofil mit mindestens 1,6 mm, Beleuchtung, L-Schild, etc.) entspricht.

Der Kursteilnehmer verzichtet durch das Lesen und sein Einverständnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber Fahrschule Florin AG, deren Angestellten, Fahrlehrer oder Teammitglieder.

Fahrzeugvermietung

Die Fahrschule Florin AG vermietet für die Dauer der Motorrad-Kurse/Kursteile verschiedene Motorräder mit Automatikgetriebe (Roller) für die Kategorien A1 und A 35kW. Für die gemieteten Roller bestehen Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherungen mit einem Selbstbehalt von CHF 1'000.00 / Schadenfall. Der Selbstbehalt muss im Schadenfall zwingend vom Mieter/Fahrer übernommen werden. Der Mieter/Fahrer ist nicht gegen Unfall versichert. Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter oder Fahrlehrer gefahren werden. Der Mieter/Fahrer haftet auch vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch sowie für jegliche Beschädigung / Verlust oder Kosten für die die Fahrzeugversicherung nicht aufkommen kann (Selbstbehalt, Bonusverlust, Regress der Versicherung, Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol, usw.). Jegliche Beschädigung des Fahrzeugs ist der Fahrschule Florin AG spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu melden. Der Mieter/Fahrer benutzt das Fahrzeug auf eigene Gefahr, er muss das Fahrzeug bedienen und sich bereits im Strassenverkehr sicher fortbewegen können. Kann der Kursteilnehmer das Fahrzeug im Strassenverkehr nicht sicher bedienen, liegt es im Ermessen des Kursleiters ob der Kursteilnehmer im Sinne der Verkehrssicherheit vom Kursteil oder Kurs ausgeschlossen wird, bzw. den Kursteil oder Kurs wiederholen muss. Die Beurteilung, bzw. Entscheidung des Kursleiters ist abschliessend und nicht anfechtbar. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen.

Annullierungsbedingungen

Nachdem der Kursteilnehmer sich für einen Kurs angemeldet hat, wird ihm automatisch ein Platz in dem gewünschten Kurs oder in den Kursteilen reserviert und für ihn frei gehalten. Somit kann dieser Kursplatz nicht mehr von anderen Kursinteressenten gebucht werden. Die Absage eines Kurses oder Kursteils muss deshalb zwingend über den persönlichen und passwortgeschützten Login Bereich des Kursteilnehmers (unter „Dashboard"), per SMS oder per E-Mail an den entsprechenden Fahrlehrer oder Kursleiter erfolgen und ist innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung sowie bis 5 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Telefonische Abmeldungen können aus rechtlichen Gründen leider nicht akzeptiert werden. Erfolgt die Abmeldung in einem Zeitraum von weniger als 5 Tagen vor Kurs(teil)beginn, behalten wir uns das Recht vor, unabhängig vom Grund der Abmeldung, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Bei Nichterscheinen ist das vollumfängliche Kursgeld (alle noch nicht besuchten Kursteile) geschuldet.

Kurs- und Mahnkosten

Nach der Kursanmeldung wird automatisch eine Rechnung ausgestellt, per E-Mail versendet oder im Login Bereich des Kursteilnehmers unter „Dashboard" hinterlegt. Die Kurs- oder Kursteilkosten müssen bis Kursbeginn entweder per Online-Banking (bei Zahlungen innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn ist der Zahlungsnachweis vorzuweisen) oder vor Ort am Kurstag mit Bargeld oder per TWINT-Zahlung beglichen werden. Bei einer Bezahlung am Postschalter mit einem Einzahlungsschein müssen zusätzlich CHF 5.00 Postgebühren / Einzahlungsschein bezahlt werden.

Der Nothelferausweis, die VKU- oder Motorradkurs-Bestätigungen sind in den Kurskosten enthalten. Bei Nichtbezahlung des Kursgeldes bis Kursbeginn, behalten wir uns das Recht vor, die Ausstellung des Nothelferausweises oder die Kursbestätigung (SARI-Eintrag) zu verweigern. Der Kursteil oder Kurs gilt bei Nichtbezahlung als nicht besucht und der Kursteil, bzw. der gesamte Kurs muss wiederholt werden. Die daraus entstandenen Kosten (Kursteil- oder Kurskosten, SARI-Gebühren, etc.) sind vom Kursteilnehmer vollumfänglich zu übernehmen. Die Rechnungen und Mahnungen werden im Login Bereich des Kursteilnehmers erstellt und sind kostenlos. Für eine Betreibungsandrohung behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von CHF 30.00 zu verrechnen. Bei einer Betreibung werden ein Verzugszins von 8% und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 zum Schuldbetrag und Betreibungsandrohungsgebühr verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der Kursteile/Kurse, erteilt der Kursteilnehmer hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung bis diese Kosten vollständig bezahlt wurden. Auf Wunsch des Kursteilnehmers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 150.00 beantragt werden.

Nothelferausweise / VKU- und Motorrad-Kursbestätigungen

Der Nothelferausweis und die VKU-, bzw. Motorrad-Kursbestätigungen werden erst nach dem vollständigen Besuch und der vollständigen Bezahlung des Kursteils/Kurses ausgestellt, bzw. im SARI eingetragen. Für einen Nothelfer-Ersatzausweis müssen wir eine Bearbeitungsgebühr (Lizenz- und administrative Kosten) von CHF 50.00 verrechnen. Die VKU- oder Motorrad-Grundkurse müssen bei den Strassenverkehrsämtern in einem Registrierung- und Administrationssystem (SARI) online eingetragen werden. Die strengen Vorlagen der Strassenverkehrsämter verlangen die Eingabe des jeweiligen Kurses, der Kursteilnehmern (Geburtstage) und deren Lernfahrausweisnummern vor Kursbeginn im SARI. Nachträgliche Eintragungen ab 48 Stunden nach Kursende werden von den Strassenverkehrsämtern mit Kosten belegt. Diese Kosten müssen bei fehlenden oder falschen Angaben vom Kursteilnehmer vollumfänglich übernommen werden.

AGB-Autofahrlektionen

Dauer / Preise / Bezahlung

Unser Fahrlehrerteam berechnet jeweils pro Fahrlektion 45-50 Minuten. Die Doppellektion dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt. Darin enthalten sind ausser Fahrzeit auch noch Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen. Die aktuellen Fahrlektionspreise sind auf unserer Homepage oder im persönlichen Login Bereich unter Fahrlektionen ersichtlich. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Fahrlektionsdauer oder -preise zu ändern.

Die Fahrlektionen müssen bei allen Teammitgliedern der Fahrschule Florin AG jeweils vor Fahrlektionsbeginn mit Bargeld oder per TWINT bezahlt werden. Nach Buchung jeder Fahrlektion wird automatisch eine Rechnung ausgestellt, per E-Mail versendet und im Login Bereich des Fahrschülers unter „Dashboard" hinterlegt.

Wurde eine gebuchte Fahrlektion / Doppellektion nicht bereits vor Beginn bezahlt, muss dies bis zum nächsten Fahrtermin nachgeholt werden. Wurde auch die zweite Fahrlektion / Doppellektion bis Fahrbeginn nicht bezahlt, werden die offenen Beträge der bereits absolvierten Fahrlektionen gemahnt und die Sperrung der buchbaren Fahrlektionen ausgelöst. Bis zur vollständigen Bezahlung der bereits absolvierten Fahrlektionen werden keine neuen Fahrlektionen mehr vereinbart. Für eine eventuelle Betreibungsandrohung behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von CHF 30.00 zu verrechnen. Bei einer Betreibung werden ein Verzugszins von 8% und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 zum Schuldbetrag und Betreibungsandrohungsgebühr verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der erteilten Fahrlektionen, erteilt der Fahrschüler hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung bis diese Kosten vollständig zurückbezahlt wurden. Auf Wunsch des Fahrschülers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 150.00 beantragt werden.

Administrations- und Versicherungspauschale

Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig für Autofahrlektionen mit unseren Fahrschulfahrzeugen CHF 100.00, ist ab Beginn der Autofahrausbildung nicht mehr rückerstattbar und nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung bei dem/der betreffenden Fahrlehrer/in. Darin enthalten sind Leistungen die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden wie z.B. Ausbildungsberatung, Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate, Porto und Informatik. Weiter ist während den Autofahrlektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Fahrzeugvollkasko- und Insassenversicherung ohne Selbstbehalt in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Jedes Teammitglied behält sich das Recht vor, die Administrations- und Versicherungspauschale jederzeit ändern zu können.

Terminierung / Annullierung / Verspätungen

Der Fahrschüler ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die Termine mit dem Fahrlehrer oder in seinem Login Bereich vergleichen und überprüfen. Der Fahrschüler wird per E-Mail und in seinem Login Bereich über die vereinbarten Termine, die anstehenden oder absolvierten Fahrlektionen und die bezahlten, bzw. noch offenen Beträge informiert und muss sich bei Unstimmigkeiten mit seinem Fahrlehrer in Verbindung setzen.

Die Abmeldung von vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in seinem Login Bereich oder per SMS/WhatsApp an die Telefonnummer des Fahrlehrers erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung werden die vereinbarten Fahrlektionen gemäss Eintragungen vollumfänglich verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden.

Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrschülers verkürzt sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrlehrers verlängert sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit, oder die verpasste Zeit wird bei der nächsten Fahrlektion nachgeholt. Der Autofahrlehrer/in wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der/die Autofahrlehrer/in sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet.

Treffpunkt / Abholservice

Der Treffpunkt für Autofahrlektionen befindet sich grundsätzlich beim nächstgelegenes Bahnhofsareal zu der jeweiligen Filiale. Auf Anfrage kann der genaue Treffpunkt mit den Fahrlehrern individuell vereinbart werden. Befindet sich der Treffpunkt innerhalb von 15 Minuten Fahrzeit vom Bahnhofsareal der jeweiligen Filiale entfernt, ist der Abholservice gratis. Sollte sich der Treffpunkt weiter als 15 Minuten Fahrzeit vom Bahnhofsareal der jeweiligen Filiale befinden, verkürzt sich die Fahrlektion um diese Zeit.

Praktische Führerprüfung / 3. Führerprüfung

Wird der Fahrschüler von unseren Autofahrlehrern zur praktischen Führerprüfung begleitet, gilt dies als eine Doppellektion und sie wird nach aktuellem Tarif verrechnet. Die erste Lektion dient zur Vorbereitung für die Prüfungsfahrt und die zweite Fahrlektion ist die Prüfungsfahrt mit dem Führerprüfungsexperten. Wer zur dritten Führerprüfung antreten muss, muss als Beurteilungsgrundlage mindestens 2 (zwei) Fahrlektionen nach der zweiten Führerprüfung mit dem betreffenden Fahrlehrer absolviert haben. Erst danach können wir aus Qualitätsgründen einen neuen Prüfungstermin vereinbaren.

AGB-Motorradfahrlektionen

Dauer / Preise / Bezahlung

Unser Fahrlehrerteam berechnet jeweils pro Fahrlektion 45-50 Minuten. Die Doppellektion oder Prüfungssimulation dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt. Darin enthalten sind ausser Fahrzeit auch noch Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen. Die aktuellen Fahrlektionspreise sind auf unserer Homepage oder im persönlichen Login Bereich unter Fahrlektionen ersichtlich. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Fahrlektionsdauer oder -preise zu ändern.

Die Fahrlektionen müssen bei allen Teammitgliedern der Fahrschule Florin AG jeweils vor Fahrlektionsbeginn mit Bargeld oder per TWINT bezahlt werden. Nach Buchung jeder Fahrlektion wird automatisch eine Rechnung ausgestellt, per E-Mail versendet und im Login Bereich des Fahrschülers unter „Dashboard" hinterlegt.

Wurde eine gebuchte Fahrlektion / Doppellektion nicht bereits vor Beginn bezahlt, muss dies bis zum nächsten Fahrtermin nachgeholt werden. Wurde auch die zweite Fahrlektion / Doppellektion bis Fahrbeginn nicht bezahlt, werden die offenen Beträge der bereits absolvierten Fahrlektionen gemahnt und die Sperrung der buchbaren Fahrlektionen ausgelöst. Bis zur vollständigen Bezahlung der bereits absolvierten Fahrlektionen werden keine neuen Fahrlektionen mehr vereinbart. Für eine eventuelle Betreibungsandrohung behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von CHF 30.00 zu verrechnen. Bei einer Betreibung werden ein Verzugszins von 8% und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 zum Schuldbetrag und Betreibungsandrohungsgebühr verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der erteilten Fahrlektionen, erteilt der Fahrschüler hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung bis diese Kosten vollständig zurückbezahlt wurden. Auf Wunsch des Fahrschülers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 150.00 beantragt werden.

Terminierung / Annullierung / Verspätungen

Der Fahrschüler ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die Termine mit dem Fahrlehrer oder in seinem Login Bereich vergleichen und überprüfen. Der Fahrschüler wird per E-Mail und in seinem Login Bereich über die vereinbarten Termine, die anstehenden oder absolvierten Fahrlektionen und die bezahlten, bzw. noch offenen Beträge informiert und muss sich bei Unstimmigkeiten mit seinem Fahrlehrer in Verbindung setzen.

Die Abmeldung von vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in seinem Login Bereich oder per SMS/WhatsApp an die Telefonnummer des Fahrlehrers erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung werden die vereinbarten Lektionen gemäss Eintragungen vollumfänglich verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden.

Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrschülers verkürzt sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit. Durch eine eventuelle Verspätung des Motorradfahrlehrers verlängert sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit, oder die verpasste Zeit wird bei der nächsten Fahrlektion nachgeholt. Der Motorradfahrlehrer muss bei einer Doppelpack-Fahrlektion pünktlich beginnen und kann deshalb beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 5 Minuten warten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der Motorradfahrlehrer sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Motorradfahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet.

Treffpunkt Fahrlektionen

Der Treffpunkt für Motorradfahrlektionen befindet sich grundsätzlich beim Theorielokal der jeweiligen Filiale (siehe Homepage "Standorte"). Auf Anfrage kann der genaue Treffpunkt mit den Motorradfahrlehrern individuell vereinbart werden. Sollte sich der Treffpunkt weiter als 15 Minuten Fahrzeit vom Theorielokal der jeweiligen Filiale befinden, verkürzt sich die Fahrlektion um diese Zeit.

Praktische Führerprüfung / 3. Führerprüfung

Wird der Fahrschüler von unseren Motorradfahrlehrern zur praktischen Führerprüfung begleitet, gilt dies als die Absolvierung von 3 (drei) Fahrlektionen und sie werden nach aktuellem Tarif verrechnet. Die erste Lektion dient zur Vorbereitung für die Prüfungsfahrt und die Doppellektion danach ist die Prüfungsfahrt mit dem Führerprüfungsexperten, bzw. Wartezeit beim Strassenverkehrsamt. Wer zur dritten Führerprüfung antreten muss, muss als Beurteilungsgrundlage mindestens 2 (zwei) Fahrlektionen oder eine Prüfungssimulation nach der zweiten Führerprüfung mit dem betreffenden Motorradfahrlehrer absolviert haben. Erst danach können wir aus Qualitätsgründen einen neuen Prüfungstermin vereinbaren.

Ausgabe vom 01. Januar 2025